#WILLKOMMEN

Antrag Beurlaubung

Beurlaubung vom Schulbesuch

Nach § 4 Schulbesuchsverordnung (SBV) ist eine Beurlaubung vom Schulbesuch nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.

Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt: 

  • Kirchliche Veranstaltungen 
  • Gedenktage
  • Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
  • Heilkuren
  • Erholungsaufenthalte

Als wichtige persönliche Gründe gelten:

  • Eheschließung der Geschwister
  • Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten
  • Todesfall in der Familie
  • Wohnungswechsel
  • Schwere Erkrankung eines Familienangehörigen, bei dessen Pflege der/die Schüler/in vom Arzt als für notwendig befunden wird.
  • Kein Beurlaubungsgrund liegt vor, wenn die Ferien am Anfang oder am Schluss aus finanziellen Gründen vorverlegt bzw. verlängert werden!

    Hier geht es weiter zum Formular Beurlaubung .